Rechtsprechung
AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reisevertrag / Baulärm / Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
- kanzlei-kotz.de
Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Reisevereitelung durch Baulärm auf Hotelgelände
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reise wegen Bauarbeiten im Hotel nicht angetreten ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reise wegen drohenden Baulärms storniert - Muss der Reiseveranstalter den Kunden auch für entgangene Urlaubsfreude entschädigen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reisende müssen bei Nichtantritt der Reise wegen zu erwartenden Baulärms nicht substantiiert zum Ausmaß der Bauarbeiten vortragen - Reiseveranstalter trifft sekundäre Darlegungslast zum Vorliegen und Ausmaß der Bauarbeiten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt
Auszug aus AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19
Für die Bemessung der Höhe der Entschädigung sind das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis von maßgeblicher Bedeutung (BGH, Urteil vom 29.05.2018, X ZR 94/17, Rn. 14 zur a.F. - zitiert nach juris;… Führich/Staudinger/ReiseR-HdB/Staudinger, 8.Auflage, § 22, Rn. 33 zur n.F.). - BGH, 19.07.2016 - X ZR 123/15
Reisevertrag: Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des …
Auszug aus AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19
Auch wenn man diese Auffassung nicht teilt, reicht zwar nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Juli 2016 (Az. X ZR 123/15), die zu § 651 d Abs. 2 BGB a. F. ergangen ist, die Kenntnis des Reiseveranstalters als solche grundsätzlich nicht aus, um eine Mangelanzeige durch den Reisenden entbehrlich zu machen (BGH, Urteil vom 19.07.2016, X ZR 123/15, Rn. 17).
- LG Köln, 14.04.2023 - 11 S 795/21 Die Annahme einer solchen Berechtigung des Reisenden ist dann gerechtfertigt, wenn der Reiseveranstalter die Reiseleistung nicht wie vereinbart erbringen kann und die Reise bei ihrer Durchführung durch die Änderung der Reiseleistung erheblich beeinträchtigt gewesen wäre (…vergl. Führich/Staudinger, a.a.O., § 22 Rn. 26 ff;… Grüneberg-Retzlaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., § 651 n Rn. 8 u. 9; AG Hannover, Urteil vom 03.04.2020 - 506 C 7963/19, RRa 2020, 281).